Die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb der Einrichtungen und für die angebotene Hilfeform sind:
SGB VIII § 45 Betriebserlaubnis der Einrichtung
§ 27 Voraussetzung für eine erzieherische Hilfe, i. V. m.
§ 34 Hilfe zur Erziehung in der stationären Wohnform
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche in einer stationären Wohnform
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 36 Mitwirkung und Hilfeplanung
Kapazität: 9 Plätze im stationären Wohnbereich
2 Plätze im betreuten Einzelwohnen (Verselbstständigung)
Aufnahmealter: 4–17Jahre
Geschlecht:
koedukativ
Kostensätze: Für die o. g. Hilfeformen wurden individuelle Entgeltvereinbarungen abgeschlossen. Auf Nachfrage senden wir die Kostensätze zu.